Kostenübernahme und Vergütung
Die Finanzierung wird geregelt zwischen pflegebedürftigen Personen, Krankenversicherern und der Gemeinde. Die Krankenversicherer leisten einen gesamtschweizerisch einheitlichen, nach Pflegebedarf abgestuften Beitrag an die Pflegekosten. Die Pflegebedürftigen bezahlen eine Beteiligung pro Tag an unsere Spitex-Leistungen, zuzüglich Franchise und Selbstbehalt.
- Pflegerische Leistungen werden im Rahmen des geltenden Tarifvertrages mit der santésuisse von den Krankenkassen zurückerstattet (ausgenommen dem Selbstbehalt von 10% und der Jahresfranchise).
- Pflegematerial wird von den Krankenkassen vergütet, sofern sie auf der Mittel- und Gegenstände-Liste ( MiGel-Liste) aufgeführt sind
- Informationen zur Vergütung von Kosten der Pflege, Betreuung und Hilfe zu Hause durch die Ergänzungsleistungen finden Sie auf der Website proinfirmis.ch
Grundsätzliches zu den Tarifen
Pflegerische Tarife sind schweizweit einheitlich. Sie werden vom Schweizerischen Spitex-Verband in Zusammenarbeit mit dem Dachverband der Krankenversicherer Santésuisse vorgegeben.
Die Preise für Pflegematerial werden vom Bundesamt für das Gesundheitswesen (BAG) festgelegt. Für die Preisgestaltung der hauswirtschaftlichen- und diversen Leistungen ist jede Spitex-Organisation selber verantwortlich.
Abrechnung und Vergütung
Kassenpflichtige Pflegeleistung und Pflegematerial werden durch uns direkt den Krankenkassen in Rechnung gestellt. Für alle anderen Leistungen wird die Rechnung an die Klientin oder den Klienten geschickt. Wir sind von allen Krankenkassen anerkannt! Die Spitex-Bewilligung durch die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich liegt vor.