Abklärung des Pflegebedarfs
Im Vorfeld benötigt es eine Abklärung des Pflegebedarfs und der aktuellen Wohnsituation der Klientin oder des Klienten. Die Planung der notwendigen Massnahmen erfolgt zusammen mit dem behandelnden Arzt und den Angehörigen. Diese Abklärung garantiert die optimale Einsatzplanung so, dass die betroffene Person weder über- noch unterversorgt ist.
Zu Beginn der Leistungserbringung erfolgt bei allen Klientinnen eine Bedarfsabklärung mittels derer
- die Art der Leistung
- der Umfang der Leistung
- der zeitliche Rahmen (Zeitpunkt, Dauer und Häufigkeit)
- die Finanzierung der Leistung
geklärt werden.
Werden bei der Bedarfsklärung, bzw. im Laufe der Leistungserbringung spezielle Risikofaktoren (z. B. Dekubitusrisiko, Sturzgefährdung, u.a.m) bei den Klienten eruiert, wird dieses Risiko mit weiteren etablierten Instrumenten (z. B. Bradenskala, Sturzprotokoll, u.a.m.) erfasst.
Die Bedarfsabklärung erfolgt durch spezifisch geschulte Mitarbeiterinnen. Diese sind für die Ersteinschätzung, die regelmässige Überprüfung des Pflegebedarfs und die daraus resultierenden Anpassungen verantwortlich.
Jeder Klient erhält eine Auftragsbestätigung, aus welcher die vereinbarten Leistungen und ggf. weitere Absprachen hervorgehen.
Das Leistungsangebot
Das Spitex-Leistungsangebot für die Stadt und Region Uster und die ergänzenden Leistungen durch den Service HomeCare Plus decken alle Bereiche ab, in denen betagte Menschen Unterstützung zur Bewältigung des Alltags benötigen, z. B.
- Pflege
- Service HomeCare Plus Hauswirtschaft
- Service HomeCare Plus Betreuung
- Service HomeCare Plus Rufsystem
- Service HomeCare Plus Mahlzeitendienst
- Hauswartdienst für kleinere Reparaturen
Die Leistungserbringung erfolgt einerseits gemäss dem erhobenen Pflegebedarf. Zudem werden den individuellen Bedürfnissen und Wünschen der betroffenen Person Rechnung getragen, soweit diese zumutbar und im Sinne einer professionellen Pflege erfüllbar sind.
Die Leistungen in der Pflege beinhalten
Diese Leistungen entsprechen weitgehend den Leistungen der KLV 7 (Krankenpflegeleistungsverordnung). Sie werden grösstenteils über die Krankenversicherung finanziert. Die Spitex Prix Santé erbringt die KLV-Pflegeleistungen nach den gesetzlichen Vorgaben, d. h.
- die Leistungserbringung erfolgt auf der Basis einer ärztlichen Verordnung.
- die Abklärung der Leistungen geschieht bei den betroffenen Personen vor Ort mit einem anerkannten Abklärungsinstrument.
- die Leistungserbringung erfolgt nach definierten Qualitätsmassstäben.
- der Personaleinsatz erfolgt kompetenzgerecht.
Die Beratung
Die Beratung der Klientin und des Klienten sowie gegebenenfalls auch der Angehörigen und nicht beruflich an der Krankenpflege mitwirkenden Personen ist wichtig. Insbesondere im Umgang mit Krankheitssymptomen, bei der Einnahme von Medikamenten oder beim Gebrauch medizinischer Geräte empfiehlt es sich, regelmässig Kontrollen durchzuführen, um dann bei Bedarf Hilfestellung zu leisten.
Das Wohlergehen von Angehörigen darf nicht ausser Acht gelassen werden. Zu deren Entlastung sind finanzierbare Entlastungsferien für die betreuenden Angehörigen nötig und sinnvoll.